Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Transport, Trucks, Anhänger und die richtige Sicherung der Ladung. Wir unterstützen mit Antworten, damit Sie für Ihre Transportaufgabe perfekt vorbereitet sind.
Es gibt viele Fragen, die wir häufig gestellt bekommen. Wir beantworten die meist gestellten Fragen daher für alle.
Einen Böckmann Vertriebspartner in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Fachhändlersuche. Wir haben ein internationales Netzwerk von Fachhändlern, sodass Sie in vielen Ländern kompetent beraten werden können.
Es gibt ein dichtes Netzwerk an Fachhändlern, die Sie kompetent beraten. Böckmann Center haben sich verpflichtet das gesamte Böckmann Portfolio - vom PKW-Anhänger bis hin zum Pferdeanhänger anzubieten. Unsere Vertriebspartner führen meist neben Böckmann noch andere Marken, haben sich aber zum Teil auch auf einen Sortimentsbereich spezialisiert.
Die richtige Fahrerlaubnis ist beim Fahren mit Anhängern die Grundvoraussetzung. Ob Sie für die Fahrt mit einem PKW-Anhänger die Führerscheinklasse B (also den normalen Autoführerschein), B 96 oder BE benötigen, hängt im Wesentlichen von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
Führerscheinklasse B
Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto-Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
Führerscheinklasse B96
Der Führerschein der Klasse B96 berechtigt Sie eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4,25 t nicht überschreitet.
Führerscheinklasse BE
Die Führerscheinklasse BE erlaubt es Ihnen eine Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zu bewegen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur eine gültige Fahrerlaubnis Sie zum Bewegen eines Anhängers berechtigt. Welchen Anhänger Sie bewegen dürfen ist auch von der Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs abhängig. Die Anhängelast finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) unter den Punkten O.1 und O.2.
Alle hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und erfolgen ohne Gewähr.
Um sich über den aktuellen Stand beim Thema Fahrerlaubnis zu informieren, empfehlen wir Ihnen die Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Um sich über die Fahrerlaubnis für LKWs zu informieren, folgen Sie bitte folgenden Link vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Regelmäßig erhalten wir Fragen zu den unterschiedlichen Gewichtsbezeichnungen. Um zu wissen, welcher Anhänger gefahren werden darf, sollten Sie einen Blick in die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeuges werfen, denn hier kann bereits eine Einschränkung erfolgen. Hier finden Sie die Anhängelast. Diese beschreibt das Gewicht, das Ihr Fahrzeug ziehen darf. Das betrifft das Gewicht des Anhängers plus die entsprechende Zuladung.
Der Anhänger als solches besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht. Dieses beschreibt, was der Anhänger insgesamt, also mit seinem Leergewicht plus Zuladung maximal wiegen darf.
Das Leergewicht beschreibt also das Gewicht, dass der Anhänger alleine durch seinen Aufbau auf die Waage bringt.
Die Nutzlast wird manchmal auch synonym als Tragkraft bezeichnet und ist für den Anwender des Anhängers meist von großem Interesse.
Die Nutzlast beschreibt die theoretisch mögliche Zuladung, ohne dabei das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten. Das bedeutet vereinfacht, dass die Nutzlast die maximale Zuladung ist, die für das Fahrzeug erlaubt ist.
In der Regel lässt sich diese wie folgt errechnen:
zulässiges Gesamtgewicht - Leergewicht = Nutzlast
Achten Sie darauf, dass es sein kann, dass Ihr Zugfahrzeug nicht die gesamte Nutzlast, die rechnerisch möglich ist fahren darf und kann.
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 km/h für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.
100 km/h Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen (gilt nicht auf Landstraßen)
Grundsätzlich gilt für Fahrten mit dem Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Wer allerdings mit dem Anhänger 100 km/h schnell fahren möchte, muss einige Punkte beachten.
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab (X mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Technische Ausrüstung des Anhängers
Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch die folgenden Bedingungen erfüllen:
Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers
Die mit * (Sternchen) versehenen Werte dürfen verwendet werden, wenn
Bei weiteren Fragen zur gesetzlichen Regelung stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne telefonisch, per E-Mail und natürlich persönlich.
In Deutschland zugelassene gebremste Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht müssen z.Zt. alle zwei Jahre einer amtlichen Prüfung (TÜV-Prüfung) nach §29 StVZO unterzogen werden. Anhänger, die in der Vermietung laufen, müssen 1x pro Jahr zur amtlichen Prüfung.
Für andere Länder gelten die dortigen Bestimmungen.
Auflaufeinrichtung mit Fett abschmieren und alle beweglichen Teile wie Bolzen, Gelenkstellen vom Handbremshebel und Umlenkhebel leicht einölen. Zugkugelkupplung säubern, Mechanik leicht einölen und Kugelaufnahme fetten. Sicherungsverschlüsse und Scharniere der Böckmann-Anhänger auf Leichtgängigkeit prüfen, leicht einölen oder fetten.
Die Reinigung der Böckmann-Anhänger erfolgt mit handelsüblichen Pflegemitteln. Beschädigte Holzflächen mit Holzschutzfarbe behandeln. Stark verschmutzte Zinkteile reinigen. Für die Pflege von Aluminium eine Alu-Spezialpolitur verwenden. Durch Steinschlag entstandene Beschädigungen an der Verzinkung gründlich säubern und mit einem handelsüblichen Zinkspray nachverzinken. Salzkontakt oder Kontakt mit Säuren und ätzenden Mitteln vermeiden. Bei Kontakt z.B. mit Streusalz den Anhänger nach Gebrauch gründlich reinigen. Bitte auf den Gebrauch von Hochdruckreinigern verzichten, da ein zu hoher Druck die Versiegelungsnähte beschädigen kann.
Sie können Ihre Ersatz- oder Zubehörteile direkt über unser Ersatzteillager bestellen. In unserem Ersatzteilbereich finden Sie unsere Ersatzteile und auch Kontaktdaten für eine Bestellung.
Natürlich können Sich auch bei Ihrem Fachhändler vor Ort Ihre Ersatzteile beziehen.
Die Bremsanlage des Böckmann-Anhängers ist spätestens nach einer Laufleistung von ca. 100 km zu überprüfen. Lässt sich die Zugkugelkupplung mit dem Zugrohr mehr als ein Drittel (ca. 35 mm) des nutzbaren Hubes von Hand einschieben, muss die Bremsanlage eingestellt werden. Diese Arbeiten sind in Abständen von 5000 km, bei geringerer km-Leistung jedoch wenigstens einmal im Jahr zu wiederholen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Wartungshinweisen und Bedienungsanleitungen des Bremsenherstellers, die beim Böckmann-Händler oder im Werk direkt erhältlich sind.
Reinigung, Wartung und Inspektion des Anhängers sind wesentliche Bestandteile der Fahrsicherheit, der Werterhaltung des Anhängers und Ihrer Gewährleistungsansprüche.
Vermeiden Sie unbedingt die Nutzung eines Hochdruckreinigers, da dieser Hochdruck-Wasserstrahl zu Schäden an Ihrem Anhänger führen kann. Insbesondere Versiegelungsnähte und Fenster können leicht beschädigt werden. Wir empfehlen die Nutzung eines Gartenschlauchs.
Den Kontakt mit Salzen, Säuren und ätzenden Mitteln vermeiden. Nach Fahrten bei Streusalzgegebenheiten oder nach dem Transport von Düngemitteln oder anderen säurehaltigen Stoffen den Anhänger sofort außen und innen sorgfältig mit Wasser reinigen.
Weitere Details zur Reinigung und Wartung finden Sie in Ihrer Betriebsanleitung.
Die Böckmann Profi-Anhänger-Pflege ist eine individuell für uns hergestellte Oberflächenpflege, mit wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften. Sie bringt eine hervorragende Farbauffrischung und seidenmatten Glanz bei ausgeblichenen Holz- und Kunststoffoberflächen. Reifenflanken und Gummidichtungen werden vor Versprödung geschützt.