Compliance Verhaltenskodex & Hinweisgebersystem

Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Verhaltenskodex der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH

Präambel

Die Leidenschaft für innovative Transportlösungen treibt uns bereits seit 65 Jahren an. Mit einem klaren Ziel: Wir wollen Fahrzeuge bauen, die exakt auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind, den höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden und in der Praxis überzeugen – jeden Tag. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir auf allen Ebenen der Unternehmenshierarchie rechts- und gesetzeskonform. Hierbei übernehmen die beteiligten Personen, d. h. Geschäftsführer, Führungskräfte und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung für ihr Handeln, wobei hierfür der Verhaltenskodex den Orientierungsrahmen bildet und den Anspruch, Recht und Gesetze einzuhalten und die besonderen Anforderungen an Integrität vereint.

 

Unternehmensführung

Die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH hält alle rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung des Unternehmens ein.

 

Geschäftsbeziehungen

Wir behandeln alle Geschäftspartner der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH auf der Basis der Gleichbehandlung und Fairness. Private Interessen und persönliche Vorteile der Beschäftigten beeinflussen nicht die geschäftlichen Entscheidungen.

Wir lehnen jegliche Form korrupten Verhaltens ab. Die Beschäftigten der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH dürfen Entscheidungsträgern unserer Geschäftspartner und Personen des öffentlichen Bereichs keine Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um im Gegenzug eine günstige Entscheidung oder ein günstiges Verhalten zu erreichen. Bestechung wird von der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH in keiner Weise akzeptiert, toleriert oder stillschweigend geduldet.

Ebenso lassen sich die Beschäftigten der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH keine Vorteile versprechen oder anbieten, nehmen keine Vorteile an oder fordern keine persönlichen Vorteile für sich oder einen Dritten.

Die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH pflegt internationale Geschäftsbeziehungen beim Im- und Export von Gütern, Produkten und Dienstleistungen. Wir unterstützen den freien Welthandel und halten Embargos und die geltenden Vorschriften zur Im- und Exportkontrolle durch Sanktionslistenprüfung ein.

Die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH pflegt vertrauensvolle und faire Geschäftsbeziehungen zu ihren Lieferanten und erwartet im Umkehrschluss, von ihren Lieferanten mit dem gleichen Respekt und der gleichen Integrität behandelt zu werden.

Wir bekennen uns zu einem fairen Wettbewerb in allen geschäftlichen Beziehungen und stellen sicher, dass mit Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen über Preise, Markt oder Gebietsaufteilungen getroffen werden. Die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH verbreitet weder falsche Informationen über Produkte und Leistungen von Wettbewerbern noch strebt sie auf andere unlautere oder missbräuchliche Weise Wettbewerbsvorteile an.

Die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH fördert und unterstützt Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport durch Geld- und Sachspenden. Die Spenden erfolgen nicht, um geschäftliche Vorteile zu erhalten. Zahlungen an Einzelpersonen oder auf Privatkonten sind ausgeschlossen. Politische Beiträge und Spenden werden nur im rechtlichen und gesetzlich zulässigen Rahmen gewährt.

Die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Geldwäsche in ihrem Einflussbereich zu unterbinden.

 

Sonstige Interessenkonflikte

Die Interessen der Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH stehen nicht im Konflikt mit den Interessen der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH, insbesondere auch nicht mit Hinblick auf Nebentätigkeiten für Wettbewerber.

Kapitalbeteiligungen von Beschäftigten der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH an Wettbewerbern oder Geschäftspartnern, die unternehmerischen Einfluss ermöglichen, sind nicht im Interesse der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH.

 

Geschenke und sonstige Zuwendungen

Generell sind Lieferanten und Dienstleister angehalten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH keine Geschenke oder sonstigen Zuwendungen wie beispielsweise Einladungen zukommen zu lassen. Kann die Übergabe oder die Zurverfügungstellung nicht vermieden werden, ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestattet, persönliche Geschenke oder sonstige Zuwendungen durch Dritte in einem Wert von bis zu EUR 5,00 anzunehmen. Bei einem Wert von über EUR 5,00 sind Geschenke oder sonstige Zuwendungen bei der Geschäftsführung abzugeben. Diese werden im Rahmen einer internen Verlosung, an der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen können, verteilt.

 

Firmeneigentum

Die private Nutzung von Firmeneigentum ist nur erlaubt, wenn rechtliche und / oder betriebliche Regelungen oder die betriebliche Praxis dies zulassen.

 

Informationen und Daten

Die Datensicherheit ist für die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH von größter Bedeutung. Daher schützen wir die Unternehmens-, Kunden-, Geschäftspartner- und Beschäftigtendaten mit geeigneten technischen und organisatorischen Mitteln vor unberechtigten Zugang, unbefugter und missbräuchlicher Verwendung und Verlust im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Vertraulichkeit von Informationen und Geschäftsdokumenten wird hierbei durch ein entsprechendes IT-Rechtekonzept gestützt. Die Beschäftigten der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH halten sich konsequent an die geltenden Datenschutzbestimmungen und respektieren und beachten die Rechte der Personen, deren Daten sie erheben, verarbeiten und nutzen.

Alle Beschäftigten der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH sind verpflichtet, die betrieblichen Belange zu schützen. Informationen werden ausschließlich von berechtigten Beschäftigten an berechtigte Empfänger (interne und externe) kommuniziert.

 

Verhaltensanforderungen

Die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich eindeutig gegen jegliche Form des Mobbings, d. h. das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.

Die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH erwartet von all ihren Geschäftsführern, Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie auf der Basis dieses Verhaltenskodex handeln. Verstöße gegen Rechtsvorschriften und internen Richtlinien, können nicht nur für den Einzelnen persönlich, sondern auch für die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH schwerwiegende Folgen haben. Daher wird ein bewusstes Fehlverhalten nicht toleriert, sondern Verstöße werden konsequent und ohne Berücksichtigung der Position und Stellung der handelnden Person sanktioniert.

Hinweise auf Verstöße sollen hierbei ohne Angst vor negativen Konsequenzen gemeldet werden können. Die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH schafft hierfür den notwendigen Raum durch eine offene und angstfreie Unternehmenskultur und ein Betriebsklima auf Basis von Wertschätzung untereinander und einem respektvollen, wohlwollenden Umgang miteinander.

Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH ermöglicht, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Regeln des Verhaltenskodex zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. Um von schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Böckmann Fahrzeugwerke GmbH mehrere Meldewege eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH als auch Außenstehende Hinweise z. B. auf potenzielle Bestechungsdelikte, Betrug, Kartellrechtsverstöße, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz oder die Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften abgeben. Die Hinweise sollen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden. Wer jedoch leichtfertig oder wissentlich falsche, unberechtigte Vorwürfe und Anschuldigungen erhebt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten jedoch zunächst einen persönlichen Kontakt mit ihrer Führungskraft in Erwägung ziehen.

 

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist.

 

Kontaktaufnahme bei Hinweisen:

per E-Mail:      compliance@boeckmann.com 

 

per Brief:       - Schreiben als vertraulich kennzeichnen- 

                        Böckmann Fahrzeugwerke GmbH
                        Compliance                                                                                                                                                            Siehefeld 5
                        D-49688 Lastrup