Allgemeine Geschäftsbedingungen im Online-Shop für Privatkunden

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt mit der Böckmann Fahrzeuge GmbH, Geschäftsführer: Klaus Böckmann, Siehefeld 5, 49688 Lastrup, Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg), Abt. B Nr. 5 HRB 151189 zustande.

3. Zustandekommen des Vertrages

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen annehmen.

4. Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware aus einer Bestellung in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Böckmann Fahrzeugwerke GmbH, Siehefeld 5, 49688 Lastrup, etl@boeckmann.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Das ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle geleisteten Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Eine Ausnahme besteht, wenn zusätzliche Kosten für eine alternativ, als den von uns vorgegebenen günstigen Standardversand, gewählte Rücklieferung der Waren entstehen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie einen Nachweis über den Rückversand erbracht haben.

Die Waren müssen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen an uns zurückgesendet oder übergeben werden. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren werden von Ihnen übernommen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Allgemeine Hinweise
1) Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
2) Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei an uns zurück. 3) Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

Widerrufsbelehrung_DE.pdf

5. Preise und Versandkosten

Die im Online-Shop genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung Versandkosten. In Deutschland betragen die Versandkosten für ein DHL Kleinpaket 4,50 EUR, für ein DHL Paket 7,50 EUR, für DHL Sperrgut 19,50 EUR und für die Lieferung mit Spedition 45,00 EUR. Die genauen Versandkosten für die Lieferung der Bestellung kann während des Bestellprozesses im Warenkorb eingesehen werden. Die Anzeige im Warenkorb während des Bestellprozesses gilt auch für Bestellungen aus dem Ausland. 

6. Lieferung

Wir versenden unsere Paketsendung innerhalb Deutschlands mit DHL oder UPS. Im Ausland kann je nach Empfangsland der Dienstleister variieren.

Die Lieferzeit beträgt bis zu 3 Werkstage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Bei angefragten Produkten, erhalten Sie von uns eine Information über die Lieferzeit. 

7. Zahlung

Die Zahlung kann grundsätzlich per Klarna, PayPal, Kreditkarte, SEPA Banküberweisung, Bancontact, Giropay, EPS, Apple Pay oder iDeal erfolgen. Wir behalten uns vor, Ihnen nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

Zahlung mit Klarna
In Zusammenarbeit mit der Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir Ihnen die Zahlungsmethode Klarna an. Hier haben Sie die Möglichkeit zwischen Sofortüberweisung und Später zahlen zu wählen. Ihre Zahlung erfolgt an Klarna. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen von Klarna. Ihre persönlichen Daten werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und wie in der Datenschutzerklärung von Klarna beschrieben verarbeitet.

Zahlung mit PayPal
Sie bezahlen direkt über Ihr PayPal-Konto. Nach Absenden Ihrer Bestellung werden Sie zu PayPal weitergeleitet und geben dort die Zahlung Ihrer Bestellung frei. Sobald wir über Ihre Autorisierung informiert wurden, erfolgt der Versand. Dieser ist abhängig von der bei den bestellten Produkten angegebenen Lieferzeit. Ihr PayPal-Konto wird unmittelbar nach erfolgter Autorisierung mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag nach Abzug eventueller Rabatte etc. belastet.

Zahlung per Kreditkarte
Sie bezahlen direkt im Bestellprozess durch Eingabe Ihrer Kreditkartendaten. Beim Warenversand wird Ihre Kreditkarte mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag nach Abzug eventueller Rabatte belastet.

Zahlung per SEPA Banküberweisung
Durch Auswahl der Zahlungsart "SEPA-Lastschrift" sind wir ermächtigt, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Bankkonto des Verbrauers durch Einzug per Lastschrift einzuziehen. Hierfür erteilt uns der Verbraucher ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Verbraucher kann das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen, indem er uns schriftlich oder per Mail darüber informiert. Ein solcher Widerruf hat keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Zahlungen, wirkt jedoch für zukünftige Transaktionen.

Zahlung mit Apple Pay
Mit Apple Pay bezahlen Sie direkt über Ihr Apple-Konto. Nach Absenden Ihrer Bestellung werden Sie an Apple weitergeleitet, wo Sie die Zahlung des Bestellbetrags autorisieren können. Sobald wir über Ihre Autorisierung informiert wurden, erfolgt der Versand. Dieser ist abhängig von der bei den bestellten Produkten angegebenen Lieferzeit. Je nach hinterlegter Zahlungsmethode bei Apple Pay wird diese unmittelbar nach erfolgter Autorisierung oder nach erfolgtem Versand mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag nach Abzug eventueller Rabatte belastet.

8. Eigentumvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

9. Gewährleistung

Falls Sie bei Ihrer Bestellung einen Transportschaden entdecken, müssen Sie uns diesen unverzüglich mitteilen. Verdeckte Transportschäden sind uns innerhalb von 7 Werktagen zu übermitteln. Bitte senden Sie in diesem Fall eine Kopie der Übernahmequittung des Dienstleisters, sowie Bilder der Transportschäden an etl@boeckmann.com. 

10. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission hat eine Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereitzustellen. Die OS-Plattform ist im Internet unter der Internet Adresse https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar.
Unsere E-Mail-Adresse, mit der Sie mit uns Kontakt aufnehmen können, lautet info@boeckmann.com.

Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle
Wir weisen darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Böckmann Fahrzeugwerke mit Unternehmern

1.     Allgemeines
 
1.1     Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AVB“ genannt) gelten für all unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (im Folgenden „Käufer“), sofern es sich dabei um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
 
1.2     Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, insbesondere von Fahrzeugen jeder Art, Anhängern, Zubehör und Ersatzteilen (im Folgenden „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
 
1.3     Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
 
1.4     Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
 
1.5    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
 
1.6     Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
 
 
2.     Vertragsschluss
 
2.1     Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
 
2.2     Informationen aus Katalogen, technischen Dokumentationen (wie etwa Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen etc.), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen, die nicht von uns erstellt, genutzt oder uns sonst zuzurechnen sind, hat uns der Käufer - sofern er diese seiner Entscheidung zum Vertragsabschluss zugrunde legt - darzulegen. In diesem Falle können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Käufer diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich und schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
 
2.3     Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf-, Werklieferungs- oder sonstigen Vertrages. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
 
2.4     Die Annahme des vorstehenden Vertragsangebotes durch uns kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
 
 
3.     Lieferfrist; Verzug
 
3.1     Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. vier (4) Wochen ab Vertragsschluss.
 
3.2     Durch nach Vertragsschluss abgegebene Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Käufers verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Wir werden dem Käufer unverzüglich die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
 
3.3     Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
 
3.4     Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
 
3.5     Die Rechte des Käufers gem. Ziffer 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
 
 
4.     Lieferung; Gefahrübergang; Abnahme; Annahmeverzug
 
4.1     Die Lieferung erfolgt ab Lager Lastrup (Ex Works nach Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
 
4.2     Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
 
4.3     Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
 
 
5.     Preise und Zahlungsbedingungen; Rechnungs- und Gutschriftenversand
 
5.1     Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
 
5.2     Beim Versendungskauf (Ziffer 4.1) trägt der Käufer die tatsächlich anfallenden Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.
 
5.3     Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
 
5.4     Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
 
5.5     Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Ziffer 7.6 Satz 2 dieser AVB unberührt.
 
5.6     Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

5.7     Sämtliche Rechnungen und Gutschriften erstellen und versenden wir ausschließlich in elektronischer Form.
 
 
6.     Eigentumsvorbehalt
 
6.1     Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht uns das Recht zum Besitz der Fahrzeugpapiere zu. Unser vorbehaltenes Eigentum geht auch nicht dadurch auf den Käufer oder Dritte über, dass die Fahrzeugpapiere einem Kreditinstitut des Käufers mit der Auflage zugehen, über diese nur treuhänderisch gegen Zahlung zu verfügen, oder diese dem Käufer übergeben wurden.
 
6.2     Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Handelt es sich um hochwertige Ware, so ist er insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer tritt seine künftigen Erstattungsansprüche gegen seinen Versicherer sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wir werden jedoch nur für den Fall von der Abtretung Gebrauch machen, dass über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder der Käufer zahlungsunfähig ist bzw. sich die Vermögenslage so weit verschlechtert, dass eine Zahlungsunfähigkeit zu befürchten ist. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
 
6.3     Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
 
6.4     Der Käufer hat uns den Standort der Vertragswaren ebenso wie jede Änderung des Standortes der Vertragswaren unverzüglich mitzuteilen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Vertragswaren erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
 
6.5     Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.6     Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Ziffer 6.6.3 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

6.6.1   Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

6.6.2   Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 6.3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

6.6.3   Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 6.5 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

6.6.4   Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


7.     Mängelansprüche des Käufers; Konstruktions-, Formänderungen und Farbtonabweichungen
 
7.1     Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
 
7.2     Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten – sofern und soweit nichts anderes vereinbart wurde - alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Konstruktions- oder Formänderungen und Abweichungen im Farbton bleiben vorbehalten, sofern die Ware nicht erheblich geändert wird, die Änderungen für den Käufer zumutbar sind und die Ware für den vereinbarten Zweck unverändert eingesetzt werden kann. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewicht, Betriebskosten, Verbrauch, Geschwindigkeit usw. sind nur als annähernd anzusehen und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Absatz 1 S. 1 BGB dar.
 
7.3     Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.

7.4     Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Ersatzteilen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

7.5     Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer
mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.6     Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.7     Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

7.8     Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

7.9     In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

7.10    Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7.11    Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser AVB und sind im Übrigen ausgeschlossen.


8.     Sonstige Haftung
 
8.1     Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2     Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a)      für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)      für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sog. „Kardinalpflicht“); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
 
8.3     Die sich aus Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
8.4     Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
 
 
9.     Verjährung
 
9.1     Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
 
9.2     Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Ziffer 8.2 Satz 1 und Satz 2 lit. a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 
10.   Rechtswahl und Gerichtsstand
 
10.1    Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
 
10.2     Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Lastrup. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand 07/2021

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH mit Verbrauchern

1.     Allgemeines
 
1.1     Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen mit Verbrauchern (im Folgenden „AVBV“ genannt) gelten für alle Verträge mit unseren Kunden, sofern es sich bei diesen um Verbraucher im Sinne des
§ 13 BGB handelt (im Folgenden „Käufer“).
 
1.2     Die AVBV gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, insbesondere von Fahrzeugen jeder Art, Anhängern, Zubehör und Ersatzteilen (im Folgenden „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen
(§§ 433, 650 BGB).
 
1.3     Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, durch die diese AVBV geändert oder ergänzt werden.
 
 
2.     Angebot und Vertragsschluss
 
2.1     Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial sind freibleibend und unverbindlich.
 
2.2     Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf-, Werklieferungs- oder sonstigen Vertrages. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Absendung anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
 
 
3.     Lieferfrist und Verzug
 
3.1     Sofern eine Lieferfrist nicht individuell vereinbart ist, beträgt diese längstens vier (4) Wochen ab Vertragsschluss.
 
3.2     Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei (2) Wochen unterschreiten darf.
 
 
4.     Lieferung und Versand
 
4.1     Die Lieferung der Ware erfolgt in unseren Geschäftsräumen oder in unserem Lager.
 
4.2     Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen.
 
 
5.     Preise und Zahlungsbedingungen
 
5.1     Unsere Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein.
 
5.2     Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.
 
5.3     Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
 
5.4     Der Käufer darf mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Vertragsverhältnis begründet worden sind.
 
5.5     Sämtliche Rechnungen und Gutschriften erstellen und versenden wir ausschließlich in elektronischer Form. 


6.     Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des für die Ware vereinbarten Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.


7.     Gewährleistung und Haftung
 
7.1     Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 
7.2     Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
 
7.3     Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbes. bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Pflichtverletzungen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen.

7.4     Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung von wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Stand 07/2021

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Böckmann Fahrzeugwerke GmbH

1.     Allgemeines
 
1.1     Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgenden „AEB“ genannt) gelten für all unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Verkäufern bzw. Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern (im Folgenden zusammenfassend „Verkäufer“ oder „Lieferanten“ genannt), sofern es sich dabei um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
 
1.2     Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Kauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt unserer Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Lieferanten zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
 
1.3     Die AEB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Verkäufers bzw. Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.  Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annehmen oder diese zahlen.

1.4     Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verkäufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5     Besteht zwischen den Vertragspartnern ein Rahmenvertrag, ist der Lieferant verpflichtet, Bestellungen von uns unter Geltung dieses jeweiligen Rahmenvertrages anzunehmen und auszuführen. Auch eine vorbehaltlose Annahme der Lieferung oder Leistung ändert daran nichts.
 
 
2.     Angebote, Bestellungen, Schriftform
 
2.1     Die Ausarbeitung von Angeboten oder die Erstellung von Kostenvoranschlägen ist kostenlos. Auch für Besuche, Planungen und sonstige Vorleistungen, die der Lieferant im Zusammenhang mit der Abgabe von Angeboten erbringt, übernehmen wir keine Kosten und zahlen keine Vergütung, sofern dies nicht im Einzelfall gesondert vereinbart ist.
 
2.2     Unsere Bestellungen gelten frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Verkäufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
 
2.3     Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich in Schriftform oder durch Versendung der Ware anzunehmen. Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen drei Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.

Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.

2.4     Bestellungen und Abschlüsse bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen – sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfüllt.


3.     Preise und Zahlungsbedingungen
 
3.1     Die in unserer Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend. Alle Preise verstehen sich netto, also ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
 
3.2     Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, frei an den von uns bestimmten Empfangs-/Leistungsort. Sie schließen alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherungen) ein.
 
3.3     Rechnungen sind entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung auszufertigen. Wenn die von uns ausgewiesenen Bestellangaben fehlen, werden Rechnungen von uns nicht bearbeitet und nicht bezahlt; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen haftet der Lieferant, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.
 
3.4     Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer gegebenenfalls vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.3 zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Verkäufer 3 % Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung.

Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.

3.5     Wir schulden keine Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3.6     Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verkäufer zustehen.

3.7     Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.


4.     Versandvorschriften, Warenursprung
 
4.1     Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten. Sämtliche Lieferungen erfolgen, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, frei Haus gemäß Incoterms 2010 (bzw. für Rechtsgeschäfte ab dem 01.01.2020 gemäß den sodann geltenden Incoterms 2020) Bedingungen DDP (inklusive Verpackung, Versicherung, Verzollung, etc.) an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in 49688 Lastrup zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung (Bringschuld).
 
4.2     Der Lieferant ist verpflichtet, die Liefersachen so zu verpacken und zu verladen, dass die Unversehrtheit der Lieferung während Verladung, Entladung und Transport sichergestellt ist. Für Beschädigung(en) der Liefersache(n) infolge mangelhafter Verpackung und/oder Verladung haftet der Lieferant. Es gelten unsere Verpackungsvorschriften, die dem Lieferanten auf Anforderung in Textform zugeleitet werden.
 
4.3     Jeder Sendung ist ein zweifacher Lieferschein beizufügen, in welchem alle im unseren Auftrag vorgeschriebenen Kennzeichnungen angegeben sind (insbesondere: Ausstellungs- und Versanddatum, Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie unsere Bestellkennung (Datum und Nummer)). Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so haben wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige mit gleichem Inhalt zuzusenden.

Der Lieferschein ist in eine Dokumentenversandtasche einzulegen, die mit dem gut lesbaren Hinweis "hier Lieferschein" zu versehen und auf die Warensendung zu kleben ist.

4.4     Handelt es sich bei der Lieferung um Gefahrgut, welches besonderen nationalen und/oder internationalen Versandvorschriften unterliegt, hat der Lieferant dieses entsprechend zu verpacken, zu sichern, zu kennzeichnen und in geeigneter Art und Weise zu versenden.
 
4.5     Hat die Lieferung die Ursprungsbedingungen des Präferenzabkommens der EU zu erfüllen, wird uns der Lieferant die entsprechenden Ursprungszeugnisse liefern.
 
4.6     Verpackungsmaterial hat der Lieferant nach unserer Wahl kostenlos am Empfangsort zu belassen oder kostenlos zurückzunehmen.


5.     Überlassene Unterlagen, Beistellungen, Geheimhaltung
 
5.1     An allen dem Lieferanten von uns in Zusammenhang mit der Bestellung überlassenen Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Muster, Modelle und sonstige Unterlagen sowie allen Hilfsmitteln, welche für den Lieferanten zur Ausführung von Bestellungen erforderlich oder hilfreich sind, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden und sind uns jederzeit, spätestens jedoch nach Erledigung des Vertrages, auf erstes Anfordern zurückzugeben oder auf unser Verlangen hin zu vernichten. Die Unterlagen sind unverzüglich an uns zurückzugeben, soweit der Lieferant nicht innerhalb der in Ziffer 2.3 bestimmten Frist unsere Bestellung annimmt.
 
5.2     Alle dem Lieferanten überlassenen Unterlagen, Informationen über Beistellungen und sonstiges Know-how, welches ihm während der geschäftlichen Zusammenarbeit bekannt wird, hat er gegenüber Dritten strikt geheim zu halten und darf es diesen nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung überlassen oder sonst wie zur Kenntnis bringen.
 
5.3     Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrags. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist oder mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren nach Beendigung der Vertragsbeziehung.
 
5.4     Vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend für Stoffe und Materialien (z.B. Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, die wir dem Verkäufer zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Verkäufers gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern.

Werden beigestellte Teile durch den Lieferanten verarbeitet oder umgebildet, erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung für uns und wir werden Eigentümer an der neuen Sache. Dies gilt auch, wenn von uns beigestellte Teile mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt werden. Nur wenn diese Klausel mit einer Eigentumsvorbehaltsklausel anderer Lieferanten kollidiert und/oder wenn die Sache des Lieferanten als Hauptsache angesehen werden muss, gilt als vereinbart, dass wir zu der Quote Miteigentum erwerben, die dem Wert unserer Beistellung zum Gesamtwert der Hauptsache entspricht.

Der Lieferant verwahrt unser Alleineigentum oder unser Miteigentum für uns.

5.5     Der Lieferant hat unsere Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte zu respektieren. Ihre Nutzung ist nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zugelassen. Erzeugnisse aus von uns entworfenen Unterlagen, Zeichnungen, Modellen und anderen Beistellungen oder nach unseren Angaben gefertigte Erzeugnisse, darf der Lieferant weder selbst noch durch Dritte verwenden oder verwerten (lassen). Er darf sie Dritten weder anbieten, noch an diese ausliefern.


6.     Fristen, Termine

6.1     Die in der Bestellung aufgeführten Liefertermine und –fristen sind verbindlich. Sofern die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 10 Werktage ab Vertragsschluss. Maßgeblich für die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ist der Eingang der mangelfreien Lieferung und/oder Leistung am Empfangsort und, soweit vereinbart oder gesetzlich vorgesehen, die erfolgreich durchgeführte Abnahme.
 
6.2     Sobald der Lieferant erkennt, dass er vereinbarte Fristen und Termine ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erfüllen kann, hat er uns unverzüglich - per Mail oder Fax vorab - unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung hiervon zu unterrichten. Entsprechende Mitteilungen des Lieferanten berühren nicht die uns aufgrund der Verzögerung zustehenden gesetzlichen und/oder vertraglichen Rechte und Ansprüche.
 
6.3     Kommt der Lieferant in Verzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen und insbesondere nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und den Rücktritt zu erklären. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
 
6.4     Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche. Dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Leistung.
 
6.5     Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu liefernder Unterlagen kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.
 
 
7.     Vorbehalt der Vertragsstrafe
 
Ist mit dem Lieferanten eine Vertragsstrafe vereinbart und angefallen, können wir diese neben der Erfüllung geltend machen. Wir verpflichten uns, den Vorbehalt der Vertragsstrafe spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Entgegennahme der verspäteten Lieferung oder Leistung, gegenüber dem Lieferanten zu erklären. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten.
 

8.     Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen
 
8.1     Teillieferungen oder Teilleistungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Nehmen wir solche auch ohne vorherige Zustimmung entgegen, begründet dies keine vorzeitige Fälligkeit von Zahlungsansprüchen, auch keine Teilzahlungsansprüche. Zusätzlich anfallende Transportkosten tragen wir nicht, auch wenn wir uns mit Teillieferungen oder Teilleistungen einverstanden erklärt haben. Unser Einverständnis in Teillieferungen oder Teilleistungen begründet nicht den Anspruch des Lieferanten auf Zustimmung zu zukünftigen Teillieferungen oder Teilleistungen, auch wenn wir diese wiederholt und ohne besonderen Vorbehalt entgegen genommen haben.
 
8.2     Wir behalten uns vor, Mehr- oder Minderlieferungen oder -leistungen anzuerkennen. Kommt es ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu Mehrlieferungen/ Mehrleistungen, sind wir berechtigt, die Annahme der Lieferung/Leistung zu verweigern. Wir sind berechtigt, Lieferungen des Lieferanten im Umfang der Mehrlieferung nach unserer Wahl auf seine Kosten einzulagern oder auf seine Kosten an ihn zurückzusenden.
 
 
9.     Gefahrtragung, Annahme bzw. Abnahme, höhere Gewalt
 
9.1     Der Lieferant trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zum Eintreffen von Lieferungen und Leistungen am Empfangsort. Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart, trägt der Lieferant die Gefahr bis zur Abnahme. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.

Für den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer muss uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Verkäufer weitgehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.
 
9.2     Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
 
 
10.   Rechnungen
 
Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung nach vollständiger mangelfreier Lieferung oder Fertigstellung der Leistung oder - sofern eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart ist - nach der Abnahme für jede Bestellung oder Leistung - unter Angabe der von uns ausgewiesenen Bestellangaben gesondert einzureichen. Rechnungen ohne die von uns ausgewiesenen Bestellangaben können wir unbearbeitet an den Lieferanten zurückschicken.
 
 
11.   Mängelhaftung, Verjährung
 
11.1    Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
 
11.2    Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Verkäufer insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jeweils diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, von wem die Produktbeschreibung stammt.
 
11.3    Vorhandene und/oder beigefügte Kennzeichnungen der Waren des Verkäufers über Eigenschaften/Beschaffenheiten, Haltbarkeit, Belastbarkeit, Bezeichnungen, Beschreibungen, Begleitpapiere und/oder Werbeaussagen, Gebrauchs- und Montageanweisungen sind richtig, rechtlich einwandfrei, vollständig, verständlich und in deutscher Sprache sowie in den von uns geforderten weiteren Sprachen abzufassen. Dies gilt entsprechend für vom Lieferanten erbrachte (Dienst-) Leistungen, insbesondere für Beratungsleistungen.
 
11.4    Abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
 
11.5     Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe:

Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferungen) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw. bei offensichtlichen Mängeln ab Lieferung abgesendet wird.

11.6    Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Zweckbestimmung gemäß in eine andere Sache eingebaut wurde. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung vom Verkäufer aufgewendeten Kosten (einschließlich eventueller Ausbau- und Einbaukosten) trägt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir anerkannt oder grob fahrlässig nicht anerkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
 
11.7    Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.

11.8    Im Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften einen Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.

11.9    Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche 36 Monate ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die 36-monatige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aufgrund von Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann.
 
 
12.   Produkthaftung, Versicherung
 
12.1    Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, falls die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. In diesem Rahmen ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
 
12.2    Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 50 Millionen € pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
 
 
13.   Lieferantenregress
 
13.1    Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
 
13.2    Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mängelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennen oder erfüllen, werden wir den Verkäufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von uns tatsächlich gewährte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet. Dem Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
 
13.3    Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch uns oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
 
 
14.   Schutzrechte Dritter
 
Durch die Lieferung von Waren und ihre Verwertung durch uns dürfen keine Schutzrechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. Anspruchsbehauptungen Dritter werden wir dem Lieferanten mitteilen. Wir werden von uns aus solche Ansprüche nicht anerkennen. Wir ermächtigen insoweit den Lieferanten, die Auseinandersetzung mit den Dritten gerichtlich und außergerichtlich zu übernehmen.

Im Falle einer schuldhaften Verletzung von Schutzrechten Dritter, wird der Lieferant auf eigene Kosten Ansprüche Dritter abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferungen und Leistungen des Lieferanten gegen uns erheben. Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte auf erstes Anfordern frei, sofern er diese zu vertreten hat.

Ist die Verwertung der Lieferung durch uns durch bestehende Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Lieferant auf seine Kosten entweder die entsprechende Genehmigung zu erwerben oder die betroffenen Teile der Lieferung so zu ändern oder auszutauschen, dass der Verwertung der Lieferung keine Schutzrechte Dritter mehr entgegenstehen und diese zugleich den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. 
 
 
15.   Datenschutz
 
Wir sind berechtigt, sämtliche Daten, die im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Lieferanten von ihm benötigt werden, zu speichern und zu verarbeiten, auch soweit es sich um personenbezogene Daten handelt. Eventuell erforderliche Einwilligungen von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern und sonstigen von dem Lieferanten zur Erfüllung seiner Pflichten eingesetzten Personen wird der Lieferant einholen.
 
 
16.   Referenzen/ Werbung
 
Der Lieferant ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit mit uns zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden. Das Fotografieren auf unseren Grundstücken oder in unseren sonstigen Geschäftsräumen und Betriebsstätten ist dem Lieferanten ohne schriftliche Zustimmung strikt untersagt. Die Nutzung und/oder Veröffentlichung jeglicher Art von Informationen, Unterlagen, Datenträger ist nur bestimmungsgemäß zulässig. Zu Referenz-/Werbungszwecken ist dem Lieferanten diese Nutzung streng untersagt.
 
 
17.   Weitergabe von Bestellungen, Abtretung, Eigentumsvorbehalt
 
17.1    Der Lieferant darf die Ausführung von Lieferungen oder Leistungen oder wesentlichen Teilen der bestellten Lieferungen oder Leistungen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten (Subunternehmern) überlassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat).
 
17.2    Der Lieferant kann seine Forderung gegen uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten oder durch Dritte einziehen lassen, es sei denn, es handelt sich um Forderungen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. § 354a HGB bleibt von dieser Regelung unberührt.
 
17.3    Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Eigentumsvorbehaltsregelungen des Lieferanten, die über den einfachen Eigentumsvorbehalt hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Sollten Unterlieferanten des Lieferanten bei uns Eigentumsrechte, Miteigentumsrechte oder Pfandrechte geltend machen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen lassen, sind wir berechtigt, dem Lieferanten alle hierdurch entstehenden Nachteile in Rechnung zu stellen und von seinen Forderungen abzusetzen.
 
 
18.   Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
 
18.1    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Lieferanten ist der von uns bestimmte Empfangsort, für Zahlungen ist der Erfüllungsort ungeachtet dessen immer Lastrup.

18.2    Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

18.3    Ist der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Lastrup. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Verkäufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
 
Stand 07/2021